Eigennutzung
Gilt für den Bereich des Wohnungseigentums: Haben Sie Wohneigentum erworben, können Sie die Wohnung als Eigennutzer selbst beziehen oder Sie haben die Möglichkeit, diese als Kapitalanlage zu nutzen und diese zu vermieten.
Gilt für den Bereich des Wohnungseigentums: Haben Sie Wohneigentum erworben, können Sie die Wohnung als Eigennutzer selbst beziehen oder Sie haben die Möglichkeit, diese als Kapitalanlage zu nutzen und diese zu vermieten.