Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder zur Belastung (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer). Seit über 55 Jahren hilft das Wohngeld Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten.

Anspruch und Höhe des Wohngeldes hängen ab von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

40 Prozent der Wohngeldempfängerinnen und –empfänger sind Familien, darunter viele Alleinerziehende. 48 Prozent sind Haushalte von Rentnerinnen und Rentner. Einen Anspruch auf Wohngeld haben die Haushalte, deren Einkommen nur knapp oberhalb der Grundsicherung liegt.

Wer hat Anspruch auf das Wohngeld?

  • Rentnerinnen und Rentner mit niedriger Rente.
  • Erwerbstätige Familien sowie Alleinerziehenden und Paaren mit niedrigen Einkommen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich.
  • Studierende können Wohngeld beanspruchen, wenn nicht der ganze Haushalt dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch hat.
  • Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner können ebenfalls Anspruch auf Wohngeld haben.

Wer bereits andere staatliche Leistungen, auch für die Unterkunftskosten, bekommt, kann in der Regel kein Wohngeld beziehen.

Wo kann man Wohngeld beantragen?

Wohngeld kann bei den örtlich zuständigen Wohngeldämtern der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragt werden. Dort gibt es die Antragsformulare und umfassende Beratung.

In Schönebeck (Elbe) ist der SG Bürgerservice die zuständige Stelle.

Adresse: Friedrichstraße 117
39218 Schönebeck (Elbe)
Telefon: 03928 70-610

Wohngeld Plus

Aufgrund der steigenden Energiekosten wurde mit dem "Wohngeld-Plus" - Gesetz eine historische Wohngeldreform umgesetzt. Mit der Änderung des Wohngeldgesetzes erhalten deutlich mehr Menschen in Deutschland Wohngeld. Die Höhe des Wohngeldes wurde deutlich angehoben. Zudem enthält das Wohngeld nun eine dauerhafte Heizkostenkomponente. Schließlich enthält das Wohngeld auch eine Klimakomponente.

Seit dem 01. Januar 2023 haben dadurch mehr als zwei Millionen Haushalte mit einem kleinen Einkommen einen Anspruch auf Wohngeld. Das „Wohngeld Plus“ ist im Schnitt doppelt so hoch wie vorher – alt: 180 Euro, neu: 370€. Insbesondere Alleinerziehende, Familien oder Rentnerinnen und Rentner können davon profitieren und somit sorgenfreier wohnen.

Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten haben, bekommen das erhöhte Wohngeld-Plus automatisch ohne gesonderten Antrag. In diesen Fällen ist ein Antrag erst wieder nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erforderlich.

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Der Wohngeld-Plus-Rechner ermöglicht eine unkomplizierte und schnelle Berechnung des voraussichtlichen Wohngeldanspruchs.