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Haustiere

Welche Tiere mit in die Wohnung dürfen, regelt im Einzelnen der Mietvertrag. Normalerweise sind dies Kleintiere wie Fische oder Vögel. Möchten Sie einen Hund oder eine Katze mit in die Wohnung nehmen, müssen Sie dies vorher schriftlich beantragen. In unseren Bereich „E-Services“ finden Sie dazu ein Formular. Exotische Tiere wie z. B. Raubkatzen, Schlangen oder Spinnen gelten nicht als Haustiere, so dass die Tierhaltung innerhalb der Mietwohnung nicht gestattet ist.

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