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Instandhaltung

Wer möchte das nicht: In einem Haus wohnen, das in Schuss gehalten wird. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass das Gebäude und die Wohnungen laufend instand gehalten werden. Wenn Mängel auftreten, z. B. ein undichtes Dach oder eine wackelige Treppenstufe, müssen diese vom Vermieter beseitigt werden. Wenn es sich jedoch um Schäden handelt, die vom Mieter verursacht wurden, muss dieser sich um die Behebung kümmern.

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