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Kaution

Jeder Vermieter verlangt bei Abschluss eines Mietvertrages eine sogenannte Kaution. Das sind 3 Nettokaltmieten, die auf einem Konto hinterlegt und verzinst werden. Der Vermieter ist berechtigt, während des bestehenden Mietverhältnisses bei unterlassenen Schönheitsreparaturen sowie Schulden aus dem Mietverhältnis seine Ansprüche aus der Kaution zu bedienen. Spätestens sechs Monate nach Übergabe der Wohnung erfolgt die Kautionsabrechnung. Ist allerdings eine Betriebskostennachforderung zu erwarten, kann die SWB Städtische Wohnungsbau GmbH Schönebeck einen angemessenen Betrag der Kaution einbehalten und zusammen mit der Betriebskostenabrechnung abrechnen.

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