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Obhutspflicht

Nicht nur der Vermieter muss für die Instandhaltung einer Wohnung sorgen, auch der Mieter selbst muss die Wohnräume pfleglich behandeln und Beschädigungen vermeiden. Die Obhutspflicht des Mieters bezieht sich auf alle dem Mieter zugängliche Räume und Flächen eines Grundstückes und beinhaltet neben der Verhinderung von Beschädigungen durch den Mieter auch seine Pflicht zur umgehenden Anzeige festgestellter Mängel. Nur so können vorhandene Mängel vom Vermieter schnellstmöglich beseitigt werden.

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