Objekt

Sie haben vielleicht schon einmal gestutzt, wenn Ihr Vermieter von „Objekt“ statt „Wohnung“, „Garten“ oder „Haus“ spricht. Im Miet- und Baugewerbe werden Gebäude, sonstige Bauwerke, Anlagen, Freianlagen und raumbildende Ausbauten als „Objekt“ bezeichnet.

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