Rückgabepflicht
Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss stets eine Wohnungsabnahme durch den Vermieter erfolgen. Hierbei wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, in welchem der Zustand der Mieträume aufgenommen wird. Weiterhin werden sämtliche zum Objekt gehörende Schlüssel vom Mieter an den Vermieter übergeben und protokolliert.