Schadensminderungspflicht

Ist ein Schadensfall eingetreten, muss der Geschädigte dafür Sorge tragen, dass der Schaden nicht noch größer wird. Beispiel: Wasser tropft in Ihrer Wohnung von der Decke. Bitte setzen Sie sich umgehend mit dem über Ihnen wohnenden Mieter in Verbindung. Womöglich ist sein Waschmaschinenschlauch geplatzt. Sehen Sie also nicht tatenlos zu, wie ein Schaden größer wird. Neben der Suche nach der Ursache und der möglichen Minderung weiterer Schäden, sollten Sie natürlich umgehend Ihren Vermieter informieren.

Zurück gehen