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Wohnberechtigungsschein

Unser Unternehmen ist daran interessiert, für Baumaßnahmen die durch das Land Sachsen-Anhalt oder den Bund gefördert werden, Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Letztmalig erhielten wir für den Neubau des Wohn- und Geschäftshauses Markt 14-16 Fördermittel. Die Inanspruchnahme ist aber oft mit einer Einkommens- und/oder Belegungsbindung verbunden. Das bedeutet bei einer Einkommensbindung für Mietinteressenten, dass sie einen Wohnberechtigungsschein(WBS) beantragen müssen. Anspruch darauf haben alle Personen, die dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Hinzu kommt, dass eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden darf. Diese wird von dem jeweiligen Bundesland selbst festgelegt. Sollte die Berechtigung für die Erteilung eines WBS bestehen, ist diese in vielen Fällen mit einer Mindestaufenthaltsdauer verbunden. Der WBS gilt ab dem Tag der Ausstellung jeweils ein Jahr und wird von der Gemeinde oder dem Landratsamt ausgestellt.

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0171 / 5562942