Wohnungsabnahmeprotokoll
Bei Beendigung eines Mietverhältnisses muss der Zustand der Wohnung festgehalten werden. Hierzu erstellt der Vermieter im Beisein der Mieters ein Wohnungsabnahmeprotokoll.
Bei Beendigung eines Mietverhältnisses muss der Zustand der Wohnung festgehalten werden. Hierzu erstellt der Vermieter im Beisein der Mieters ein Wohnungsabnahmeprotokoll.