Wohnungsübergabeprotokoll

Bei Vertragsbeginn muss die Wohnung ordnungsgemäß vom Vermieter an den Mieter übergeben werden. Hierzu wird in der Wohnung ein Wohnungsübergabeprotokoll im Beisein des Mieters erstellt, in dem die Ausstattung der Wohnung genau beschrieben wird. Weiterhin werden evtl. noch vorhandene und vom Vermieter zu beseitigende Mängel protokolliert und die an den Mieter übergebenen Schlüssel aufgenommen. Das Wohnungsübergabeprotokoll ist Bestandteil des Mietvertrages und dient dem Vermieter bei einer Beendigung des Mietvertrages als Grundlage für die Abnahme der Wohnung.

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